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   OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08   

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https://dejure.org/2009,11574
OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08 (https://dejure.org/2009,11574)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.10.2009 - 3 B 345/08 (https://dejure.org/2009,11574)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 3 B 345/08 (https://dejure.org/2009,11574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123, § 146 Abs. 4; AufenthG § 11; GG Art 6
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Abschiebung; Folgenbeseitigung; Sperrwirkung; Wiedereinreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückgängigmachung einer vor Einlegung einer Beschwerde erfolgten Abschiebung und Wiedereinreise nach erfolgter Abschiebung; Ausreisepflichtigkeit eines Asylanten bei unanfechtbarer Beendigung des Asylverfahrens

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; AufenthG § 11; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückgängigmachung einer vor Einlegung einer Beschwerde erfolgten Abschiebung und Wiedereinreise nach erfolgter Abschiebung; Ausreisepflichtigkeit eines Asylanten bei unanfechtbarer Beendigung des Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 B 9.98

    Ausländerrecht - Gerichtliche Prüfung der Aufenthaltsversagung nach erfolgter

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Die Sperrwirkung kann durch die Abschiebung nämlich nur ausgelöst worden sein, wenn der Ausländer ausreisepflichtig und er damit seinerzeit zu Recht abgeschoben worden war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.2.1998 - 1 B 9.98 - Rn. 5; Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8/02 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Damit kann ebenso offen bleiben, ob die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG Anwendung findet, wenn die die Ausreisepflicht begründende Verfügung in der Hauptsache angefochten und die Abschiebung während der Anhängigkeit des Rechtsbehelfs erfolgt ist (offen gelassen in BVerwG, Beschl v. 4.2.1998 a. a. O.).

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Die Sperrwirkung kann durch die Abschiebung nämlich nur ausgelöst worden sein, wenn der Ausländer ausreisepflichtig und er damit seinerzeit zu Recht abgeschoben worden war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.2.1998 - 1 B 9.98 - Rn. 5; Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8/02 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 11 S 1455/05

    Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Ein hierauf gestützter Anspruch auf Rückgängigmachung einer vor Einlegung der Beschwerde erfolgten Abschiebung kann im Beschwerdeverfahren jedoch nur Erfolg haben, wenn nur so effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann (vgl. OVG Saarland a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - ; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.2002 - 4 BS 257/02 - u. v. 22.8.2002 - 4 BS 278/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Ein hierauf gestützter Anspruch auf Rückgängigmachung einer vor Einlegung der Beschwerde erfolgten Abschiebung kann im Beschwerdeverfahren jedoch nur Erfolg haben, wenn nur so effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann (vgl. OVG Saarland a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - ; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.2002 - 4 BS 257/02 - u. v. 22.8.2002 - 4 BS 278/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Von dem Bestehen einer solchen Sperrwirkung auf Grund des Vollzugs der Abschiebung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die die Ausreisepflicht begründende Verfügung unanfechtbar geworden und damit auch für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 (bzw. Abs. 7) VwGO kein Raum ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 9.3.2007, NVwZ-RR 2007, 492, 493 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Ein hierauf gestützter Anspruch auf Rückgängigmachung einer vor Einlegung der Beschwerde erfolgten Abschiebung kann im Beschwerdeverfahren jedoch nur Erfolg haben, wenn nur so effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann (vgl. OVG Saarland a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - ; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.2002 - 4 BS 257/02 - u. v. 22.8.2002 - 4 BS 278/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2008 - 2 M 188/08

    Wiedereinreise nach Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Zwar kann sich aus dem nach Art. 20 Abs. 3 GG zu beachtenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Verwaltung ein Folgenbeseitigungsanspruch ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wird und hierdurch ein andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.9.2008 - 2 M 188/08 - OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003 - 9 W 50/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 24.01.2003 - 9 W 50/02

    D (A), Türken, Syrer, Abschiebung, Vollzug, Rechtswidrigkeit der Abschiebung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08
    Zwar kann sich aus dem nach Art. 20 Abs. 3 GG zu beachtenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Verwaltung ein Folgenbeseitigungsanspruch ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wird und hierdurch ein andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.9.2008 - 2 M 188/08 - OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003 - 9 W 50/02 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 14.12.2011 - 3 B 244/11

    Einstweilige Anordnung, Folgenbeseitigung, Rückholung, vollzogene Abschiebung,

    Soweit der Senat mit Beschluss vom 2. Oktober 2009 (3 B 345/08, juris) eine die Folgenbeseitigung ausschließende Sperrwirkung der Abschiebung jedenfalls dann angenommen hat, wenn die die Ausreisepflicht begründende Verfügung unanfechtbar geworden und damit für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 (bzw. Abs. 7) VwGO kein Raum ist, gilt dies dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Rückgängigmachung einer Abschiebung nach § 123 VwGO mit der Begründung begehrt wird, dass diese wegen der Missachtung von Duldungsansprüchen rechtswidrig gewesen sei und der Antragsteller durch die Vollzugsfolgen noch andauernd in einem Bleiberecht verletzt würde.
  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 2 B 145/10

    Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen

    Deshalb ist eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich unzulässig (SächsOVG, Beschl. v. 2.10.2009 - 3 B 345/08 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Folgenbeseitigung bei bereits vollzogener

    Soweit der Senat mit Beschluss vom 2.10.2009 (3 B 345/08) eine die Folgenbeseitigung ausschließende Sperrwirkung der Abschiebung jedenfalls dann angenommen hat, wenn die die Ausreisepflicht begründende Verfügung unanfechtbar geworden und damit für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 (bzw. Abs. 7) VwGO kein Raum ist, gilt dies dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Rückgängigmachung einer Abschiebung nach § 123 VwGO mit der Begründung begehrt wird, dass diese wegen der Missachtung von Duldungsansprüchen rechtswidrig gewesen sei und der Antragsteller durch die Vollzugsfolgen noch andauernd in einem Bleiberecht verletzt würde.
  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 2 B145/10

    Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Erledigung, Antragsänderung

    Deshalb ist eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich unzulässig (Sächs- OVG, Beschl. v. 2.10.2009 - 3 B 345/08 -, juris).
  • VG Schleswig, 18.09.2020 - 11 A 612/18
    Auch die Wirkungen der Ausweisung und der Abschiebung, die zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG führen, schließen einen Folgenbeseitigungsanspruch des Klägers nicht aus (a.A.: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.10.2009 - 3 B 345/08 -, juris, das davon ausgeht, dass eine Sperrwirkung durch die Abschiebung ausgelöst wird, wenn der Ausländer ausreisepflichtig und er damit seinerzeit zu Recht abgeschoben worden war).
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